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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

1. Geltung
1.1 Allen Geschäften mit dem Einzelunternehmen maxiGo-sports liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
2.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der maxiGo-sports geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch maxiGo-sports schriftlich bestätigt werden.
2.2 Der Vertrag mit der maxiGo-sports kommt nach schriftlicher Anmeldung zustande. Das unterschriebene Anmeldformular stellt ein Angebot an maxiGo-sports zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.
2.3 maxiGo-sports ist in der Annahme des Angebots / Dienstleistungsvertrags frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn maxiGo-sports das Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings der Coachings annimmt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den auf dem jeweils aktuellen Anmeldeformular ausgeschriebenen Zeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
2.4 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2.5 Die Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Vereine sowie kommerzieller Anlagen und sonstiger genutzter Einrichtungen, auf denen das Training / die Coachings durchgeführt werden, sind für alle Trainings- und Coachingteilnehmer verbindlich.

3. Organisation
3.1 Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen, Mannschaftstrainings o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
3.2 Christoph Rieger / der Inhaber von maxiGo-sports (im Weiteren „Cheftrainer“ genannt) kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere nach Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Eine Einteilung gemäß der Gruppenwünsche kann nicht garantiert werden. Es wird jedoch stets versucht, diesen gerecht zu werden.
3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt die Gebühr für die neu entstandene Teilnehmeranzahl.
3.4 Gebuchte Einheiten, die von den zuständigen Trainern aufgrund von Krankheit oder Fortbildung nicht abgehalten werden können, werden nachgeholt. Der Nachholtermin wird zwischen den Leistungsnehmern und den zuständigen Trainern im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.
3.5 Regelungen für den Fall, dass Einheiten nicht durch den Kursteilnehmer wahrgenommen werden können und die Ursache nicht durch maxiGo-sports verschuldet ist:
3.5.1 Per Anmeldeformular gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. In jedem Fall sind die Kursgebühren in voller Höhe zu entrichten.
3.5.2 Mündlich und nicht per Anmeldeformular gebuchte Einheiten müssen mindestens 48 Stunden vor Trainings- bzw. Coachingbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Eine solche Absage ist zu begründen und nur aus wichtigem Grunde möglich.
3.5.3 Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit maxiGo sports. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der Kursteilnehmer im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig. Diese vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden sowie Coachings und Seminare können nicht nachgeholt werden.
3.5.4 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training / Coaching in der zur jeweiligen Institution zugehörigen Halle statt. Ist die Halle zu diesem Zeitpunkt nicht nutzbar, ist die Stunde kostenpflichtig und wird nicht nachgeholt. Es ist in diesem Fall jedoch auf Wunsch möglich die praktischen Einheiten in theoretische Einheiten umzuwandeln, welche in den zugehörigen Seminarräumen stattfinden.

4. Bestimmungen zur Leistungsdurchführung
4.1 Eine Trainingseinheit / ein Coaching beträgt 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeiten erfolgt auch, falls erforderlich, die Platzpflege. Pro 60 Minuten enthalten sind 5 Minuten für Organisation und Platzpflege.
4.2 Die Trainings- und Coachingdurchführung erfolgt durch den Cheftrainer und/oder seine Erfüllungsgehilfen/Co-Trainer. Die Auswahl des zuständigen Trainers wird zwischen Leistungsnehmer und maxiGo sports vor Leistungserbringung in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt.
4.3 Tennistrainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.
4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
4.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.
4.6 Süßwaren und Süßgetränke jeglicher Art sind während des Trainings untersagt.
4.7 Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet.
4.8 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Aufsicht von Kindern und Jugendlichen
5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings / Coachings. Vor und nach dem Training / Coaching wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn / Coachingbeginn zu uns zu bringen und pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

6. Ausschluss vom Training
maxiGo-sports behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen damit ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

7. Inkasso
7.1 Gültigkeit hat ausschließlich die aktuelle Preisliste, die dem jeweils aktuellen Anmeldeformular zu entnehmen ist.
7.2 Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu entrichten innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
7.3. Die auf dem Anmeldeformular angegebenen Preise und Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die von maxiGo-sports erbrachten Leistungen. Eventuell anfallende Platz- und Hallenkosten werden ggf. separat vom jeweiligen Verein / der jeweiligen Instanz in Rechnung gestellt.

8. Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. maxiGo-sports haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Beanstandungen in Bezug auf mangelhafte oder fehlende Leistungen von maxiGo-sports sind spätestens 24 Stunden nach dem Training bzw. Coaching schriftlich zu stellen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz
9.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
9.2 maxiGo-sports ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.

10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

Stand: September 2020


Auf einen erfolgreichen Trainingsbetrieb!

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Inhaber Christoph Rieger

 

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